ist die persönliche Betreuung in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Wir würden uns freuen, Ihnen unsere Erfahrungen aus der jahrzehntelangen Beratungspraxis zur Verfügung stellen zu dürfen.
Unsere Kanzlei widmet sich seit 1938 der Betreuung von Apotheken in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und setzt sich laufend mit apothekenspezifischen Fragen auseinander.
Aufgrund unseres breiten Branchenwissens, unserer Netzwerke und unserer Erfahrungen können wir Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen anbieten. Einen Überblick erhalten Sie unter unseren Leistungen
Personen-Galerie
Günter Schober
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Wolfgang Schober
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Evelyn Ozbolt
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Hans Predony
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Oliver Musch
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Liliane Schober
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Gerhard Falschlehner
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Eva Raab
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Regina Lindner
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Ab 2014 wird es auch für österreichische Apotheken gesetzlich erlaubt sein, Online- Bestellungen für rezeptfreie Arzneimittel durchzuführen. Ausländische Versandapotheken durften schon bisher rezeptfreie Medikamente versenden. Deswegen hat der Apothekerverband, als Interessensvertretung der selbstständigen Apotheker ein alternatives Projekt mit Namen 'Apotheke bereit' gegründet.
Weiterlesen: Ab 2014 Öffnung des Arzneimittelmarktes für Online-VertriebAls wirtschaftsfördernde Maßnahme wird es wahrscheinlich möglich sein, eine „GmbH light" mit stark reduzierten Gründungskosten zu gründen. Insgesamt sind folgende große Neuerungen geplant. Als wichtigster Punkt soll das aufzubringende Mindeststammkapital auf 10.000 EUR gesenkt.
Weiterlesen: GmbH Light ab voraussichtlich 1. Jänner 2014Inhabern liechtensteinischer Bankkonten und Begünstige von liechtensteinischen Stiftungen drohen unter Umständen erhebliche Steuernachzahlungen. Dies trifft auch zu, wenn das Vermögen von einem liechtensteinischen Treuhänder verwaltet wird, also auch wenn die Konten nicht direkt gehalten werden. Bis Ende Mai 2014 müssen Betroffene bekannt geben, ob eine Nachversteuerung durch pauschale (anonyme) Einmalzahlung gewünscht wird oder eine Ermächtigung zur freiwilligen Meldung erteilen.
Weiterlesen: Steuerabkommen mit Fürstentum Liechtenstein tritt ab 1.1.2014 in KraftAufgrund des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden die Regelungen des Gewinnfreibetrags geändert. Es wird vorläufig von 2013 bis 2016 eine Staffelung in Prozent des Gesamtausmaßes geben, da ab 175.000 EUR steuerlicher Gewinn nur mehr 7,5 % und ab 700.000 EUR nur mehr 4,5 % als investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden dürfen; es kommt zu einem steuerlichen Nachteil gegenüber der früheren Regelung und zu einer erhöhten Einkommensteuer-Belastung.
Weiterlesen: Der neue Gewinnfreibetrag ab dem 1.1.2013Mit 1. Jänner wäre die Übergangsfrist für Hausapotheken ausgelaufen, welche einen gewissen Schutz bei Ansiedelung einer öffentlichen Apotheke für Hausapotheken bietet. Diese Regelung diente dazu, dass Hausapotheken nicht sofort schließen mussten, sprich Ärzte Medikamente weiter verkaufen durften. Der Schutz hielt bis zur Pensionierung, endete jedoch spätestens nach zehn Jahren.
Weiterlesen: Aufschub für Hausapotheken bis 2018 beschlossen
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